1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung / Apartment / Monteurwohnung ist
verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag / Buchungsbestätigung vom Mieter
unterschrieben dem Vermieter, bzw. HOLIDAY Ruhr zugegangen ist.
Das Objekt wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für
Übernachtungszwecke (keine gewerbliche Nutzung) vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag
angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser)
enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder
Zusatzleistungen vereinbart sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Wurde eine Anzahlung
vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung erfolgt bar vor Ort oder über Rechnungstellung
vor Anreise.
3. Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für
überlasse Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in der vereinbarten Höhe. Die Kaution ist zusammen mit
der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird beim Check Out, wenn die Wohnung in einem
ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde, an den Mieter zurückerstattet.
4. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur
Verfügung. Sollte die Anreise nach 19.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter telefonisch
mitteilen. Am Abreisetag wird der Mieter, das Mietobjekt, dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt,
in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen
und wegräumen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer. Sollte es zu starken
Verschmutzungen oder Müllablagerungen kommen, werden die Reinigungskosten extra berechnet.
5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom
Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits
entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 21. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % (mindestens jedoch 25 EURO)
Rücktritt bis zum 7. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%, Rücktritt bis zum 3. Tag vor Beginn der Mietzeit: 80%,
danach und bei Nichterscheinen 100% der Mietsumme.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das
bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn
dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als
Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu
vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen
lassen.
6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und
Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem
Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter
von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns
verlangen.
1Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingung von HOLIDAY Ruhr
7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt
wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der
jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die
schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den
Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von
ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen
entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem
Vermieter oder der von dieser benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht
rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht
hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in
den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter
verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl.
entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache
unverzüglich zu unterrichten.
Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der
vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich
vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der
Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter
Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt
(z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
10. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im
Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann
widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung
entstehenden Schäden.
11. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen
bedürfen der Schriftform.
12. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche,
namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm
belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-
Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Das Waschen und Trocknen von Wäsche ist in der Wohnung nicht erlaubt! Außer, eine Erlaubnis vom
Vermieter liegt vor, bzw. eine Waschmaschine und Trockner sind vorhanden.
Es handelt sich um eine Nichtraucherwohnung. Sollten Sie trotzdem in der Wohnung rauchen, werden wir
eine Sondergebühr für die Reinigung sämtliche Stoffe, von 50 Euro erheben.
2Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingung von HOLIDAY Ruhr
13. WLAN-Nutzung
Mit der Entgegennahme des WLAN-Schlüssels (vor Ort) erklären Sie sich mit den folgenden Bedingungen
einverstanden.
Sie rufen keinerlei pornographische und/oder rassistische oder sonstige verbotenen Seiten auf.
Sie versenden keine Mails mit pornographischen oder rassistischen Inhalten.
Sie laden keine Dateien (Musik, Filme, usw.)
**** Alle Eingaben werden protokolliert und können 90 Tage lang nachverfolgt werden. Sollten durch
Zuwiderhandlung Probleme entstehen, so werden wir die Protokolldatei auswerten und Anzeige erstatten.
Außerdem werden wir alle anfallenden Kosten in Rechnung stellen!
Wir übernehmen keine Garantie für Verfügbarkeit und Sicherheit, sowie keine Haftung für eventuelle Schäden.
Wir behalten uns vor, den Service jederzeit und ohne vorherige Ankündigung und Angabe von Gründen zu
unterbrechen.
Die Datenübertragung im WLAN ist ab hörbar. Für Verschlüsselung müssen Sie selbst sorgen, z.B. durch VPN-
Verbindungen zu ihrem Firmennetz.
Angriffe aus dem Internet oder Gästenetz können wir nicht verhindern. Für den Schutz ihres Systems, u.a.
durch Personal Firewall und Virenscanner, müssen Sie selbst sorgen.
Benutzername und Verbindungsdaten (IP-, MAC-Adresse, Zeiten) werden vom Provider gespeichert und
verarbeitet, bis zu 180 Tage, soweit zur Leistungs-, Fehler-, oder Missbrauchsanalyse nötig. Die Daten werden
bei laufenden Ermittlungen ggf. auch an Verfolgungsbehörden herausgeben.
Nutzername und Passwort dürfen nur von Ihnen und nur für die Dauer ihrer Anwesenheit genutzt werden. Sie
müssen sie geheim halten und dürfen Sie auf keinen Fall weitergeben.
Es versteht sich, dass Sie bei der Nutzung alle Gesetze einhalten müssen. Der Betrieb eines Servers bzw. das
Angebot von (EDV-)Diensten über den Zugang ist ebenfalls unzulässig.
Mit der Eingabe des WLAN-Schlüssels erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der
Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des
Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Gerichtsstand Gelsenkirchen, den 01.03.2010
